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22.1.2013
22.1.2006
Nachlassinsolvenz
Die Nachlassinsolvenz ist eine Insolvenz über den Nachlass, der überschuldet ist. Dadurch wird der Nachlass vom eigenen Vermögen des Erben abgesondert. Der Erbe haftet bei der Eröffnung einer Nachlassinsolvenz oder bei einer Ablehnung der Eröffnung der Nachhlassinsolvenz für Nachlassschulden nicht mit seinem Privatvermögen.
Beispiel für "Nachlassinsolvenz":
Der Erblasser hinterlässt ein Hausanwesen im Wert von 200.000,00 €, jedoch auch Darlehensverbindlichkeiten bei verschiedenen Banken in Höhe von insgesamt 550.000,00 €. Der Erbe beantragt das Nachlassinsolvenzverfahren. Es wird ein Nachlassinsolvenzverwalter bestellt, der die Nachlassgegenstände verwertet und quotal an die Gläubiger verteilt.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassinsolvenz"
23.6.2014Zeitpunkt des Verjährungsbeginns des ererbten Pflichtteilsanspruchs
Der BGH hat mit Urteil vom 30.04.2014 in folgender Sache entschieden: Am 27.10.2001 ist der Großvater (künftig: Erblasser) verstorben. Dieser hatte durch notarielles Testament se ...22.1.2013
Dürftigkeitseinrede auch ohne Insolvenzverfahren
Bei einem überschuldeten Nachlass kann man sich durch Ausschlagung vor einer persönlichen Haftung für Nachlassverbindlichkeiten schützen. Hat man dies aber verpasst, ist d ...22.1.2006