Leistungsklage
Mit der Leistungsklage begehrt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen.
Die erfolgreiche Leistungsklage führt zu einem Leistungsurteil. Aus diesem kann der Kläger - sofern der Beklagte seiner Leistungsverpflichtung nicht nachkommt - den Leistungsanspruch im Wege der Zwansvollstreckung durchsetzen.
Beispiel zur Leistungsklage:
Der verwitwete Erblasser bestimmt seine Tochter T zur Alleinerbin. Der mißratene Sohn S soll nach der Vorstellung des Erblassers nichts bekommen.
S ist als Abkömmlich pflichtteilsberechtigt, und zwar in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteiles. Mithin kann S die T zur Zahlung eines Betrages auffordern, der 25 % des Wertes des Überschusses der Nachlassaktiva über die Nachlasspassiva entspricht.
Zahlt T nicht, kann S den Pflichtteilsanspruch im Wege einer Leistungsklage gerichtlich durchsetzen.